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Abbildung Gemälde einer Frau, die im Wasser steht
Gouache auf Papier 84,1×59,4 cm November 2013

Mona Mahmúdnizhád war die jüngste von 10 Frauen aus dem Iran, die wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit zur Bahá'í Religion 1982 verhaftet, zum Tode verurteilt und am 18. Juni 1983 hingerichtet wurde. Die Anklagepunkte reichten von „Irreleitung von Kindern und Jugendlichen“ – sie unterrichtete Kinder, die wegen ihres Glaubens der Schule verwiesen wurden und sie diente in einem Waisenhaus – bis zum Vorwurf „Spionin“ bzw. „Zionistin“ zu sein, da sich das Bahai-Weltzentrum in Israel befindet.
Mona hatte die Bescheidenheit und Würde einer erfahrenen Erwachsenen, gepaart mit der Unschuld und Reinheit eines Kindes, liebte Kunsthandwerk, Malerei, sang mit ihrer süßen und sanften Stimme und tanzte sehr gern. Wer ihr begegnete wurde stets mit ihrem wunderschönen Lächeln begrüßt.
Bei einem der Verhöre im Gefängnis erniedrigte der Ankläger sie und sagte zu ihr: „Deine Eltern haben dich getäuscht und in die Irre geführt. Sie haben dich dazu gezwungen sie nachzuahmen und der Bahá'í Religion zu folgen.“ Darauf antwortete Mona: „Meine Ehren, es ist zwar wahr das ich in eine Bahá'í Familie geboren bin und anfänglich durch sie über den Glauben erfahren habe, aber ich möchte ihnen versichern, dass ich mir meine eigene Meinung gebildet und den Glauben nach meinen eigenen Nachforschungen angenommen habe. Man wird nicht Bahá'í durch Nachahmung sondern nur durch die eigenständige Suche nach Wahrheit. Sie haben Zugang zu vielen von unseren Büchern, sie können sie selbst lesen um das zu bestätigen. Meine Eltern bestanden nie darauf das ich Bahá'í werde.“